+++ 200 Stehplätze erlaubt, Zahl der Gesamtzuschauer*innen auf 1500 erhöht +++
Bei Veranstaltungen unter freiem Himmel können bei stabilen Sieben-Tages-Inzidenzen unter 50 bis zu 200 Zuschauer*innen auf Stehplätzen untergebracht werden, die Gesamtzahl an Besucher*innen ist auf 1500 beschränkt. Sitzplätze müssen weiter fest zugewiesen werden. |
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Bis dato hatte die Grenze bei 100 Stehplätzen und maximal 500 Zuschauer*innen auf einem Sportgelände gelegen. Die neue Regelung tritt ab Donnerstag, 1. Juli 2021, in Kraft. |
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